Die österreichische Privatstiftung ist ein möglicher Weg, den Bestand von Vermögen zu sichern und die Weitergabe von Vermögenswerten, wie z.B. Bar- und Wertpapiervermögen, Unternehmensanteile, Immobilien und Kunstgegenstände, zu regeln.
Die Privatstiftung hat den in der Stiftungserklärung festgelegten Willen des Stifters zu verwirklichen. Stifter können eine oder mehrere - auch juristische - Personen sein. Sie können die Privatstiftung entweder zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichten. In der Stiftungserklärung wird durch den/die Stifter der Wille erklärt, ein Vermögen für einen bestimmten Zweck zu widmen.
Die österreichische Privatstiftung ermöglicht Ihnen die Erhaltung und die Fortführung Ihres Lebenswerkes und ist ein geeignetes Instrument zur Veranlagung von Vermögenswerten. Der Errichtung einer Privatstiftung müssen jedoch weitreichende Überlegungen vorausgehen. Eine umfassende Beratung erhalten Sie von unseren Experten im Bank Privat-Family Office.
Über das Wesenselement der österreichischen Privatstiftung und ihre konkreten zivil- und steuerrechtlichen Vorteile erfahren Sie in den Publikationen "Die österreichische Privatstiftung" und "Privatstiftungsgesetz".

